Corona Teststation MCT Lindau-Gewerbegebiet
**ab 15.12.2022 geänderte Öffnungszeiten**
Sehr geehrte Kunden,
Bei uns gibt es jetzt zusätzlich auch "Selbstzahler Schnelltestungen" für nur 10 €
Bitte Ausweis zur Testung mitbringen. Bei der Selbstzahler-Variante sind keine anderen Berechtigungen nötig.
Die 5. Test-Verordnung hat uns wieder einmal überrascht.
Leider gelten ab sofort neue Berechtigungen!
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
- §4a Nr 1 Patienten und deren Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen: Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern etc. besuchen wollen, aber auch die Behandelten bzw. die Bewohner selbst.(ambulante OPs, Vorsorge oder Reha, Dialyse,...)
- §4a Nr 2 Leistungsberechtigte / Behinderte und Betreuer in Behinderteneinrichtungen
- §4a Nr 3 Pflegepersonen / Pflegende Angehörige (nicht erwerbsmäßig)
- §4a Nr 4 Freitestung nach positiven PCR Test oder Schreiben vom Gesundheitsamt
Alle anderen Berechtigung haben leider keine Gültigkeit mehr!
Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Nachweis, als Kopie zur Testung mit!
Eine Testung mit 3€ Zuzahlung ist in der 5. Test-Verordnung nicht mehr vorgesehen !
Welche Nachweise muss man für kostenlose Tests vorlegen?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen und einen Nachweis erbringen: Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes vor!
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden, bitte bringen Sie einen Nachweis der Einrichtung mit --> auf Nachfrage erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben der jeweiligen Einrichtungen.
- Termine sollten online gebucht werden
bezahlte PCR-Tests für Reisen und private Zwecke: 69 EUR (online buch- und bezahlbar)
kostenfreie PCR-Tests mit Berechtigung: unbedingt Berechtigungsgrund und ggf. TAN bei der Online-Anmeldung angeben und Nachweis vor Ort vorzeigen!
- Kontaktpersonen mit TAN vom Landratsamt, TestV §2
- Einreisende aus Virusvariantengebieten --> TAN Nummer TestV §2
- Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen und Unternehmen -->TAN Nummer / TestV §3
- berechtigte Personen (Aufnahme in Krankenhaus, Reha o.ä. Einrichtungen) Bescheinigung mit Aufnahmetermin der Einrichtung
- TestV §4
- Kontrolltestungen nach einem positiven Schnell-/ Selbsttest oder Pooltest TestV §4b -->Zertifikat / Testkassette / Bescheinigung Pooltest
- Nach Infektionsfällen in Kindergärten oder Schulen! -->TAN Nummer
- Freitestung positiver Fälle für Personen mit bayrischem Wohnsitz (TAN-Nummer) TestV §2
Bitte bringen sie zum Termin einen Ausweis der zu testenden Person!
Tickets
keine Infos vorhanden
Parken
keine Infos vorhanden
Anreise ÖPNV
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Beschreibung
An die mobile Teststation fährt man mit dem Auto wie bei einem Drive-in und reiht sich dort ein. Getestet wird bequem und sicher im Auto.