Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wertvolle Informationen für ein selbstbestimmtes Leben
Viele Mitbürger treibt die Sorge um, ihr Leben im Alter in Folge
gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr selbstbestimmt führen zu
können. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die Errichtung einer
General- und Vorsorgevollmacht, um sicherzustellen, dass sämtliche
rechtlichen Belange bei Verhinderung durch den Vollmachtnehmer erledigt
werden können. Eine rechtlich exakt formulierte General- und
Vorsorgevollmacht schafft Sicherheit für diesen Notfall. Parallel dazu
dient die sog. Patientenverfügung dazu, im Krankheitsfall frei zu
bestimmen, welche Behandlungswünsche umzusetzen sind. Erst seit 2009
wurde im Rahmen einer Reform des Betreuungsrechts der Begriff der
Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Es gilt die
Regelung, dass eine rechtliche Betreuung dann nicht anzuordnen ist,
wenn die betreffende Person eine Vorsorgevollmacht errichtet hat und
parallel dazu eine Patientenverfügung, so dass Aufgabe des
Vorsorgebevollmächtigten ist, auch die medizinischen Wünsche des
Vollmachtgebers umzusetzen.
Der Deutsche Bundestag hat am 05.03.2021 erneut ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Das
Gesetz trat am 01.01.2023 in Kraft. Die gesetzlichen Neuerungen
beziehen sich insoweit nicht nur auf die rechtliche Betreuung, sondern
auch auf die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Die
einschlägigen Gesetzesnormen dazu wurden teils inhaltlich verändert.
Insoweit ist es insbesondere notwendig, bestehende Vorsorgevollmachten
und Patientenverfügungen auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
überprüfen zu lassen. Der Vortrag erläutert Ihnen die grundsätzlich
notwendigen Inhalte einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, auch
bez. der neuen gesetzlichen Regelungen mit Wirkung ab 01.01.2023.
Teilnehmerinformationen
- Preis: 12,00 €, 1 Abend
- Kursnummer: PB103800KR, kostenfreier Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn
- Anmeldung: www.vhs-bodenseekreis.de oder Tel.: 07541 2045468
- Der Vortrag findet in der Parkschule im Raum 125 im EG statt.