Behindertenparkplatz "Bahnhof"
Beschreibung
"außergewöhnlich gehbehindert" (aG) oder "blind" (BI) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenparkplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus. Es wird ein blauer Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt.
Kontakt
Adresse
Behindertenparkplatz "Bahnhof"
Eisenbahnstraße 18
88085 Langenargen
Verwaltungsadresse
Rathaus Langenargen
Obere Seestraße 1
88085 Langenargen