
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der DBT, die unter https://www.echt-bodensee.de erreichbar ist. Sie bezieht sich ausdrücklich nicht auf die mobile App und nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
(b) Diese Webseite ist im Anwendungsbereich größtenteils mit Paragraf §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Ausnahmen werden im folgenden Abschnitt erläutert.
2. Barrierefreie Inhalte
- Eye-Able ist eine Assistenzsoftware, mit der Sie Webseiten für eine bessere Sichtbarkeit visuell anpassen können. Mit der Einbindung der visuellen Hilfe gewähren wir allen Menschen einen Barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet. Die Anwendung ist auf dem Desktop und in der mobilen Variante verfügbar.
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Responsive Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an.
- Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt. Darüber hinaus ist kein weiteres Vorlese-Tool vorhanden.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
- Einfache Sprachgestaltung der redaktionellen Inhalte.
- Alle verwendeten Bilder verfügen über einen Alternativtext.
- Alle Links verfügen über einen Link-Titel.
- Tatsatursteuerung ist möglich.
In den Webauftritt eingebundene Videos
- Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Hinweise zum Onlineshop
Der Anbieter unseres Onlineshops, Ecwid, verpflichtet sich zur Einhaltung der Zugänglichkeitsrichtlinien gemäß dem ADA. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit wurden sowohl manuelle als auch automatische Tests durchgeführt, um Inhalte für Benutzer von Bildschirmlesegeräten und Tastaturen erreichbar zu machen. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass alle Kundinnen und Kunden, unabhängig von ihren Bedürfnissen, problemlos auf Produkte und Dienstleistungen zugreifen können. Wesentliche Aspekte sind:
- Intuitive Navigation: Einfache Navigation mit Breadcrumbs
- Korrekte Beschriftungen: Eindeutige Formularbeschriftungen
- Alternativtext für Bilder: Alternativtext für Produkt- und Kategoriebilder
- Einstellbarer Farbkontrast: Optimierbarer Farbkontrast für bessere Lesbarkeit

Digitale Barrierefreiheit
EyeAble ist Ihre Assistenzsoftware für die digitale Barrierefreiheit. Über den Button oben links können Sie die Inhalte auf unserer Webseite visuell an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen - auch mobil. Zu den Funktionen zählen Kontrastmodi, Screenreader, adaptive Vergrößerung und viele mehr.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
In den Webauftritt eingebundene Dokumente
- Begründung: Unverhältnismäßige Belastung. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir vorübergehend eine Ausnahme gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG für bestimmte Inhalte geltend machen. Dies betrifft insbesondere unsere PDF-Dokumente. Aufgrund der großen Anzahl an bereitgestellten Dokumenten, von denen viele älteren Datums sind, war es bislang nicht möglich, diese in ein barrierefreies Format zu übertragen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, neue Dokumente barrierefrei zu erstellen.
Kartografie innerhalb der Webseite
- Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.03.2021 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 15.04.2025 überprüft.
5. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierearmen Zugang zu Inhalten unserer Internetseite www.echt-bodensee.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit und möchten Informationen zur Umsetzung erfragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Bitte benutzen Sie dafür das vorhergesehene Kontaktformular von Echt Bodensee.
6. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Beauftragten der Landesregierung kümmern sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Kontakt zur Schlichtungsstelle
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße
670173 Stuttgart
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Fußnote
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 103) und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten der Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 108).
Zur gültigen Fassung der Verordnung:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BehGleichStGDV+BW+%C2%A7+4&psml=bsbawueprod.psml&max=true