
Barrierefrei über den See
Alle wichtigen Informationen zur Schifffahrt für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität.
Unterwegs mit Schiff & Fähre
Wer am Bodensee Urlaub macht, sollte den See unbedingt von seiner schönsten Seite erleben - und zwar vom Wasser aus. In der Region erwartet Sie ein breites Angebot an Linien-, Ausflugs-, Rundreiseverbindungen mit den Schiffen und Fähren. Diese Angebote sind zu großen Teilen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich und erlebbar. Damit steht Ihrem Schiffsausflug nichts mehr im Weg! Erfahren Sie mehr über die Barrierefreiheit und weitere Unterstützung an Bord und besuchen Sie die Internetseiten der Reedereien und Ausflugsanbieter für weiterführende Informationen.

Die Bodensee-Schiffsbetriebe
Die Fahrgastschiffe der Bodensee-Schiffsbetriebe sind alle barrierefrei zugänglich und verfügen zudem größtenteils über behindertengerechte Toiletten. Auf einigen Schiffen erhalten Sie durch einen Aufzug auch Zugang zum Oberdeck.
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Der Katamaran
Barrierefreien Zugang haben Sie außerdem auf den Katamaran, der von Friedrichshafen nach Konstanz pendelt. Im Innenraum warten zwei integrierte Plätze speziell für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und und auch die Toiletten sind barrierefrei erreichbar.
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Die Bodensee-Fähren
Die Autofähren am Bodensee verkehren ganzjährig. Einen barrierefreien Zugang gibt es auf alle Schiffen. Die Aufenthaltsmöglichkeiten für Personen auf den Schiffen variieren. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die Verbindungen der Fährschiffe von Konstanz nach Meersburg (und zurück) oder von Friedrichshafen nach Romanshorn (und zurück).
Fähre Konstanz-Meersburg
Personenschifffahrt Giess
Die MS Seegold verkehrt täglich von Überlingen nach Wallhausen (bei Konstanz) und verfügt über einen barrierefreien Einstieg, der sich für die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwägen und Fahrrädern eignet.

Freie Fahrt auf den Kursschiffen
Personen, die im Besitz eines Behindertenausweises mit einer gültigen Wertmarke sind, werden auf den Schiffen* unentgeltlich befördert. Eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn der amtliche Ausweis - auch ohne Wertmarke - den Vermerk enthält: «Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen B».
* Diese Regelung gilt im Kursverkehr zwischen Konstanz und Überlingen, Konstanz und Lindau sowie Radolfzell und Reichenau auf den Schiffen der BSB. Dasselbe gilt für den Katamaran sowie für die Fährverbindung von Meersburg nach Konstanz. Im internationalen Schiffsverkehr (Deutschland, Österreich und Schweiz) wird auf den Schiffen der Vereinigten Schiffsunternehmen (VSU) auf dem Bodensee bei schwerbehinderten Reisenden und der Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) eine Person kostenfrei Befördert. Bei Alleinreisenden gilt keine unentgeltliche Beförderung.